Gesetzliche Grundlage und Auftrag der offenen Kinder- und Jugendarbeit

 

Achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII, Kinder- und Jugendhilfegesetz/KJHG)

  • 1 Abs. 1 KJHG

Das Recht junger Menschen auf Förderung ihrer Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit

  • 11 SGB VIII:

(Vorschrift 1) Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen.

(Vorschrift 3) Zu den Schwerpunkten der Jugendarbeit gehören:

Nr. 1. außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung,

 

Die für die offene Kinder- und Jugendarbeit in Titisee-Neustadt bestehende Konzeption bzw. der Arbeitsauftrag des Träger- und Fördervereins Jugend T.-Neustadt e. V. beschreiben in der Satzung die Rahmenbedingungen, die Zielgruppen sowie Kooperationen.


Was ist die offene Kinder- und Jugendarbeit?

  • Sie ist ein Leistungsbereich der Kinder- und Jugendhilfe mit zunehmender Bedeutung für die Biografien von Kindern und Jugendlichen
  • Sie ist eine außerschulische Bildungsinstitution
  • Sie hilft Heranwachsenden, ihre Stärken und Fähigkeiten zu erkennen und zu erproben und vermittelt ihnen Wissen und Kompetenzen
  • Sie hat einen wesentlichen Anteil an der Vermeidung von Ausgrenzung und an der Integration von bildungs- und sozialbenachteiligten Jugendlichen
  • Sie wird vom Pädagogenteam unterstützt, welches die Kinder und Jugendlichen in ihrem Bildungsprozess fördert und begleitet

Was bietet die offene Kinder- und Jugendarbeit an?

  • Offene und gestaltbare Räume, in denen alle Kinder- und Jugendlichen freiwillig ihre Freizeit verbringen und ihre Ideen, Interessen einbringen und umsetzen können
  • Rückzugs- und Erholungsmöglichkeiten
  • Die Möglichkeit Prozesse im Sozialraum mit zu gestalten und Verantwortung zu übernehmen
  • Anerkennung, Selbstverwirklichung und Selbstwertgefühl
  • Außerschulische Jugendbildung durch reichhaltiges Angebot an Lernfeldern und Erfahrungsräumen (Medien- und Erlebnispädagogik, Spiel-, Sport- und Freizeitpädagogik)
  • Beratung von Eltern, Kindern und Jugendlichen
  • Unterstützung der Heranwachsenden bei der Lebensbewältigung sowie bei einer selbstbestimmten Lebensgestaltung.

 

Wofür steht die offene Kinder- und Jugendarbeit?

  • Für Toleranz, Demokratie und Weltoffenheit
  • Für Beteiligung und ehrenamtliches Engagement von Kindern und Jugendlichen
  • Für Förderung eigenverantwortlicher Bildungsprozesse und selbst organisierten Freizeit
  • Für Orientierung an den Interessen, Bedürfnissen und vielfältigen Lebenswelten Kinder und Jugendlicher